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Lebensmittelverordnung

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Angleichung der Preisschilder für Lebensmittel für zusätzliche Verbraucherinformationen

Am 13. Dezember 2014 treten zwei neue EU-Verordnungen für Lebensmittel in Kraft. Damit soll die Kennzeichnung für Lebensmittel angeglichen werden und den Verbrauchern mehr Informationen zugänglich gemacht werden.

Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung)

Nach dieser Verordnung müssen gewerbliche Anbieter von verarbeiteten, nicht vorverpackten Lebensmitteln Verbraucher über Allergene informieren, die in ihren Produkten enthalten sind.
Dabei handelt es sich um 14 Allergene : Eier, Erdnüsse, Fische, Gluten, Krebstiere, Lupinen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesam, Soja, Sulfite und Weichtiere.

Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 auch GMO-Verordnung (Gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur)

Diese Verordnung bietet nähere Informationen über die Fischereimethoden und die Herkunft der Fischereierzeugnisse. Auf dem Etikett müssen der wissenschaftliche Name der Fischart, die Fangerätekategorie und das Fanggebiet sowie das Untergebiet angegeben werden.
 
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